FAQ Elektrokontrollen Schweiz – Kosten, SINA & mehr
Einfamilienhaus bis 6 Zimmer – CHF 260.–
- Anfahrt im Kanton Zürich
- Sicht- und Messkontrolle aller Stromkreise
- Kontrollbericht & Sicherheitsnachweis (SiNa)
- Versand der Unterlagen an Eigentümer & EW
Nicht enthalten: Mängelbehebung, Nachkontrolle, Anfahrt ausserkantonal.
Einfamilienhaus gross/komplex – CHF 360.–
- Wie oben, plus PV-/Wallbox-Prüfung bis 35 Stromkreise
Richtpreise – verbindliche Offerte nach kurzem Telefon.
Eigentumswohnung (Einzel) – ab CHF 230.–
- Kontrolle Wohnung + Steigleitung
- SiNa pro Wohnung
Eigentumswohnung (Sammel ≥ 5) – ab CHF 150.– / Einheit
Mietwohnung (Sammel) – ab CHF 130.– | Einzel – ab CHF 180.–
Allgemeinteil MFH – ab CHF 240.–
- Zählerraum, Hauptverteilung, Notlicht
Tiefgarage / Heizzentrale – ab CHF 190.–
Gewerbe & Industrie – ab CHF 240.– (1 h Aufwand inkl.)
Wohnhaus Landwirtschaft – CHF 330.–
Scheune / Stall – CHF 410.–
Mängelrapport
- 1 – 5 Mängel – CHF 10.50 / Stück
- 6 – 10 Mängel – CHF 15.50 / Stück
- ab 11 Mängel – CHF 19.50 / Stück
Nachkontrolle – CHF 120.–
PV-Kontrolle ≤ 30 kVA – CHF 260.– | Wallbox – CHF 180.– (+ CHF 50.– jede weitere)
Die Kosten für die Mängelbehebung variieren stark – je nach Art und Umfang der Mängel.
- Kleinere Mängel (z. B. lose Steckdose, defekter Schalter): meist unter CHF 200, je nach Zeit und Material.
- Mittlere Eingriffe wie FI-Schalter nachrüsten: ca. CHF 300–600 (inkl. Gerät und Einbau).
- Grössere Arbeiten (z. B. neuer Sicherungskasten, Neuverkabelung): können CHF 1’000 bis über 5’000 kosten.
Nach dem Prüfbericht erstellt die Elektroinstallationsfirma meist eine Offerte. Der Eigentümer trägt die Kosten selbst – Zuschüsse gibt es in der Regel keine.
Die Investitionen lohnen sich jedoch: Sie erhöhen die Sicherheit und den Wert der Liegenschaft. Bei umfangreichen Mängeln kann eine gestaffelte Sanierung sinnvoll sein – zuerst die dringendsten Punkte beheben.
Quelle: bkw.ch
Ja, Elektrokontrollen sind in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Alle fest installierten elektrischen Anlagen müssen regelmässig geprüft werden – so wird die Sicherheit gewährleistet und Risiken wie Stromschläge oder Brände verringert.
Die Grundlage dafür ist die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Sie verpflichtet Eigentümer zur Kontrolle ihrer Anlagen in festgelegten Intervallen.
Mehr Infos auf der offiziellen Website: esti.admin.ch
Eine Elektrokontrolle schützt vor Unfällen und Bränden. Auch gut installierte Anlagen können mit der Zeit Mängel entwickeln – zum Beispiel durch Alterung oder unsachgemässe Eingriffe.
Die Kontrolle erkennt solche Mängel frühzeitig und hilft, Gefahren für Personen und Sachwerte zu verhindern.
Quelle: esti.admin.ch
Bei einer Elektrokontrolle wird die komplette Installation im Gebäude überprüft – vom Hausanschluss über den Sicherungskasten bis hin zu Steckdosen, Lampen und fest angeschlossenen Geräten wie Herd oder Boiler.
Der Sicherheitsberater führt Sichtprüfungen durch, kontrolliert Steckdosen und Schalter auf festen Sitz und testet Schutzeinrichtungen wie den FI-Schalter. Zusätzlich erfolgen Messungen der Isolation, des Erdleiters sowie der Auslösezeit von Sicherungen.
Ziel ist es, alle sicherheitsrelevanten Komponenten gemäss Norm zu bewerten. Am Ende wird – bei einwandfreier Anlage – ein Sicherheitsnachweis (SiNa) ausgestellt. Gibt es Mängel, wird ein detaillierter Prüfbericht erstellt.
Vor der Kontrolle sollte sichergestellt werden, dass alle elektrischen Anlagenteile gut zugänglich sind – insbesondere Sicherungskasten, Zähler und Unterverteilungen. Räume sollten bei Bedarf freigeräumt werden.
Empfindliche Geräte wie Computer oder Server sollten vorher korrekt heruntergefahren und vom Strom getrennt werden. Auch Alarmanlagen oder Steuerungen sollten – wenn nötig – in den Wartungsmodus gesetzt werden.
Der Kontrolleur geht Raum für Raum durch und prüft Steckdosen, Schalter, Beleuchtung, Schutzschalter und fest installierte Geräte wie Boiler oder Herd. Für Messungen wie Isolations- oder FI-Tests wird der Strom kurzzeitig unterbrochen.
Der Eigentümer wird vorgängig informiert, welche Geräte vom Strom zu trennen sind – z. B. Tiefkühltruhen oder empfindliche Anlagen. So werden Datenverlust und Fehlalarme vermieden.
Nach der Kontrolle wertet der Prüfer die Messwerte aus. Ist alles in Ordnung, wird der Sicherheitsnachweis (SiNa) erstellt. Bei Mängeln folgt ein detaillierter Bericht mit Frist zur Behebung durch eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma.
Nach erfolgreicher Reparatur durch die Fachfirma wird dies bestätigt – erst dann wird der endgültige Sicherheitsnachweis ausgestellt. Bei grösseren Mängeln kann eine Nachkontrolle nötig sein.
Quelle: bkw.ch
Für die Kontrolle sind keine Unterlagen zwingend erforderlich – der Kontrolleur kann die Prüfung auch ohne Dokumente durchführen. Dennoch ist es hilfreich, wenn gewisse Unterlagen bereitliegen.
Besonders nützlich ist der letzte Sicherheitsnachweis (SiNa) mit Mess- und Prüfprotokoll. So kann der Prüfer vergangene Kontrollen, Mängel oder Besonderheiten nachvollziehen. Auch Schaltpläne oder Schemas der Installation – falls vorhanden – können die Prüfung erleichtern.
Wichtig: Der Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet, den Sicherheitsnachweis im Original aufzubewahren. Auf Verlangen – z. B. bei Verkauf der Liegenschaft oder durch das Elektrizitätswerk – muss er vorgelegt werden.
Meist wird eine Kopie vom Kontrollunternehmen direkt an den Netzbetreiber übermittelt. Trotzdem liegt die Verantwortung beim Eigentümer, sicherzustellen, dass der Nachweis auch dort angekommen ist.
Im Schadenfall – z. B. bei Brand durch Elektrounfall – dient der SiNa als Nachweis gegenüber Versicherungen, dass die Anlage zum Kontrollzeitpunkt den Vorschriften entsprach.
Tipp: Wenn Ihnen kein aktueller Sicherheitsnachweis vorliegt, können Sie beim letzten Kontrollunternehmen oder beim Netzbetreiber nachfragen – oft liegt dort eine Kopie vor.
Quelle: bkw.ch
Die Häufigkeit der Elektrokontrolle richtet sich nach der Nutzung und dem Gefährdungspotenzial der Installation. Die NIV (Anhang 1) legt dazu die maximalen Kontrollperioden fest:
- Alle 20 Jahre: Wohnbauten (z. B. Einfamilienhäuser, Mietwohnungen)
- Alle 10 Jahre: Büros, Werkstätten, Läden, Kirchen, landwirtschaftliche Bauten
- Alle 5 Jahre: Schulen, Restaurants, Hotels, Warenhäuser, Tankstellen
- Alle 3 Jahre: Medizinische Einrichtungen, Ex-Zonen (explosionsgefährdete Räume)
- Jährlich: Temporäre Anlagen wie Baustellen, Messen, Jahrmärkte
Diese Fristen gelten ab dem Datum der letzten Kontrolle. Das lokale Elektrizitätswerk (Netzbetreiber) erinnert den Eigentümer rechtzeitig schriftlich an die nächste fällige Kontrolle.
In Einzelfällen – etwa bei erhöhten Risiken oder besonderen kantonalen Vorschriften – können auch kürzere Intervalle verlangt werden.
Quelle: esti.admin.ch
Ja. Beim Verkauf einer Liegenschaft (Handänderung) ist eine Elektrokontrolle erforderlich, wenn die letzte periodische Kontrolle länger als 5 Jahre zurückliegt.
Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) schreibt vor, dass in diesem Fall ein aktueller Sicherheitsnachweis (SiNa) vorliegen muss. Ist dieser älter als 5 Jahre, ist eine neue Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben.
Wer die Kontrolle beauftragt, regelt das Gesetz nicht klar. In der Praxis wird der SiNa meist vom Verkäufer eingeholt und dem Käufer übergeben. Es empfiehlt sich, dies im Kaufvertrag eindeutig zu vereinbaren.
Fehlt der Sicherheitsnachweis beim Kauf, sollte der neue Eigentümer zeitnah eine Kontrolle durchführen lassen – zu seiner eigenen Sicherheit und zur Vermeidung möglicher Probleme mit dem Netzbetreiber.
Quelle: esti.admin.ch
Ja. Bei jeder wesentlichen Änderung, Erweiterung oder Renovation an einer elektrischen Anlage muss ein neuer Sicherheitsnachweis (SiNa) erstellt werden.
Die ausführende Elektroinstallationsfirma ist verpflichtet, eine Schlusskontrolle durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren – unabhängig davon, wann die letzte periodische Kontrolle stattfand.
Beispiele sind: neue Steckdosen, Umbau der Küche, Installation einer Photovoltaikanlage oder der Einbau eines Ladegeräts für Elektroautos.
In Wohnbauten mit einem 20-Jahres-Intervall darf der Elektriker den SiNa direkt ausstellen. Bei Anlagen mit kürzeren Intervallen (z. B. Gewerbe) kann zusätzlich eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan nötig sein.
Quelle: esti.admin.ch
Ja. In Ausnahmefällen kann die Frist für eine Elektrokontrolle verlängert werden – in der Regel um bis zu 12 Monate.
Voraussetzung ist ein schriftliches Gesuch und ein triftiger Grund, z. B. ein bevorstehender Umbau mit bewilligter Baueingabe oder ein geplanter Eigentümerwechsel.
Wichtig ist: Die Sicherheit darf dabei nicht gefährdet sein. Akute Mängel müssen trotzdem sofort behoben werden – eine Verlängerung ersetzt keine Reparatur.
Häufig wird eine Fristerstreckung nur bewilligt, wenn bereits eine Kontrolle stattgefunden hat und nur noch kleine Arbeiten offen sind.
Quelle: esti.admin.ch
Die Verantwortung für die Elektrosicherheit liegt beim Eigentümer der elektrischen Installation. Falls vorhanden, kann er eine Verwaltung oder Fachperson damit beauftragen – rechtlich bleibt er jedoch verantwortlich.
Er muss sicherstellen, dass alle Anlagen sicher betrieben und die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen fristgerecht durchgeführt werden.
Bei einem Vorfall (z. B. Brand oder Stromunfall durch eine marode Installation) kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Versicherungen dürfen Leistungen kürzen, wenn grobe Mängel oder fehlende Nachweise festgestellt werden.
Quelle: esti.admin.ch
Nur zugelassene Fachpersonen mit Kontrollbewilligung des ESTI dürfen Elektrokontrollen durchführen. Dazu gehören unabhängige Elektro-Sicherheitsberater oder offiziell anerkannte Inspektionsstellen.
Eine zentrale Voraussetzung ist die Unabhängigkeit: Die prüfende Person darf nicht an der Planung, Installation oder Wartung der gleichen Anlage beteiligt sein.
So soll verhindert werden, dass jemand seine eigenen Arbeiten kontrolliert oder gleichzeitig Mängel feststellt und repariert. Dieses Prinzip ist im Artikel 31 der NIV gesetzlich geregelt.
Geeignete Kontrollstellen sind öffentlich im ESTI-Register auffindbar: esti.admin.ch
Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, dokumentiert der Sicherheitsberater diese im Prüfbericht. Die Mängel werden nach Gefährdungsgrad eingestuft:
- Kritische Mängel (z. B. Stromschlag- oder Brandgefahr): müssen sofort behoben werden. In solchen Fällen kann der Prüfer empfehlen, betroffene Teile der Anlage vorübergehend ausser Betrieb zu nehmen.
- Normabweichungen ohne akute Gefahr: müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist durch eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma fachgerecht repariert werden.
Der Eigentümer erhält eine detaillierte Mängelliste. Für die Behebung trägt er die Verantwortung. Die Installationsfirma muss nach getaner Arbeit schriftlich bestätigen, dass alle Beanstandungen erledigt wurden.
Die Frist zur Behebung richtet sich nach Art des Mangels und dem Netzbetreiber. Meist gilt:
- bei kleinen Mängeln: ca. 30 Tage
- bei mittleren: ca. 3 Monate
- spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten (gemäss NIV)
Danach prüft das Kontrollorgan die Unterlagen (z. B. unterschriebene Mängelliste). Falls nötig erfolgt eine Nachkontrolle vor Ort – vor allem bei sicherheitsrelevanten Mängeln oder umfangreicheren Reparaturen.
Wichtig: Das Kontrollorgan darf keine Reparaturen selbst durchführen. Es darf nur kontrollieren. Für die Ausführung ist eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma zuständig.
Quellen: esti.admin.ch, bkw.ch,
Erfahrungen zeigen, dass bei über der Hälfte aller Elektrokontrollen Mängel festgestellt werden. Häufig handelt es sich um wiederkehrende sicherheitsrelevante Probleme. Die häufigsten Befunde sind:
- Unterbrochene Erdleiter: Eine der gefährlichsten Mängelarten. Durch lose Klemmen oder Korrosion kann die Erdverbindung unterbrochen sein – mit Lebensgefahr bei Fehlerströmen.
- Defekte oder fehlende FI-Schalter (RCD): Gerade in älteren Anlagen fehlen FI-Schutzschalter oft ganz oder reagieren zu langsam – was beim Fehlerstrom nicht ausreichend schützt.
- Beschädigte Kabelisolation: Altersbedingt oder durch Feuchtigkeit, UV oder mechanische Einwirkung beschädigte Isolierungen führen zu Kriechströmen und Brandgefahr.
- Falsch abgesicherte Stromkreise: Zu hohe Sicherungswerte bei zu dünnen Leitungen können zur Überlastung und Kabelbrand führen.
- Laienhafte Installationen: Unfachmännisch verlegte Leitungen, offene Dosen, improvisierte Abzweigungen oder fehlender Berührungsschutz sind typische Mängel bei Eigenbauten oder Altbauten.
Die gute Nachricht: Viele dieser Mängel lassen sich mit wenig Aufwand beheben, wenn sie rechtzeitig erkannt werden.
Quelle: elektronorm.ch
Bestimmte Dinge kann jeder selbst prüfen: z. B. lockere Steckdosen, flackernde Lichter, häufige Sicherungsauslösungen oder den FI-Schalter mit der Testtaste (2× pro Jahr). Auch verschmorte Gerüche oder ungewöhnliche Erwärmung sind Warnsignale.
Eine vollständige Sicherheitsprüfung ist aber nur mit Fachwissen und Messgeräten möglich. Wichtige Messungen wie Isolationswiderstand oder Erdung erfordern professionelle Ausrüstung.
Deshalb schreibt das Gesetz vor, dass nur konzessionierte Elektroinstallateure solche Prüfungen durchführen dürfen. Geringfügige Sichtkontrollen im Alltag: ja – aber für einen gültigen Sicherheitsnachweis braucht es den Fachmann.
Tipp: Wenn Zweifel bestehen (z. B. bei Altbauten), kann ein freiwilliger Sicherheitscheck durch einen Fachbetrieb sinnvoll sein – er ersetzt zwar nicht die offizielle Kontrolle, gibt aber frühzeitig Hinweise auf Schwachstellen.
Quelle: esti.admin.ch
Der Sicherheitsnachweis (SiNa) ist das offizielle Prüfdokument für eine elektrische Installation. Er bestätigt, dass die Anlage kontrolliert wurde und den Sicherheitsvorschriften entspricht.
Der SiNa enthält:
- Angaben zur Anlage (Adresse, Eigentümer, Typ)
- Datum und Ergebnis der Kontrolle
- Unterschrift des unabhängigen Kontrollorgans
- Ein detailliertes Mess- und Prüfprotokoll im Anhang
Das Format ist schweizweit einheitlich geregelt. Der SiNa dient als Nachweis für Netzbetreiber, Behörden, Versicherungen oder Käufer, dass die Installation geprüft und normkonform ist.
Quelle: bkw.ch
Ein Sicherheitsnachweis (SiNa) darf nur von einer berechtigten Fachperson ausgestellt und unterschrieben werden – das ist gesetzlich geregelt.
- Bei Wohnbauten (Kontrollperiode 20 Jahre): Der konzessionierte Elektroinstallateur darf nach erfolgter Schlusskontrolle selbst den SiNa ausstellen.
- Bei Anlagen mit kürzeren Fristen (z. B. 5 oder 10 Jahre): Ein unabhängiger Elektrokontrolleur oder eine akkreditierte Prüfstelle mit ESTI-Bewilligung muss den SiNa ausstellen.
Entscheidend ist, dass die unterzeichnende Person kontrollberechtigt ist. Ein SiNa ohne gültige Unterschrift oder Stempel ist rechtlich ungültig.
Bei Installationen mit höherem Risiko (z. B. in Gewerbebauten oder öffentlich zugänglichen Anlagen) ist immer eine unabhängige Kontrolle vorgeschrieben.
Der Netzbetreiber (z. B. das örtliche Elektrizitätswerk) übernimmt zentrale Aufgaben im Zusammenhang mit dem Sicherheitsnachweis (SiNa):
- Aufforderung & Fristsetzung: Der Netzbetreiber führt ein Register über alle Installationen und deren Kontrollperioden. Spätestens 6 Monate vor Fälligkeit fordert er den Eigentümer schriftlich zur Einreichung des SiNa auf – mit Angabe der geltenden Frist (z. B. 10 Jahre).
- Entgegennahme & Prüfung: Der fertige SiNa wird per Post oder elektronisch eingereicht. Die Netzbetreiberin registriert den Nachweis und prüft ihn stichprobenartig auf formale Richtigkeit und Plausibilität (z. B. Unterschrift, Messprotokoll, korrekte Formulare).
- Stichprobenkontrollen vor Ort: Bei Verdacht auf Mängel oder zur Qualitätssicherung können zusätzlich Kontrollen durch Netzbetreiber erfolgen. Findet man Mängel, muss der Eigentümer die Behebung auf eigene Kosten veranlassen.
- Durchsetzung bei Versäumnis: Wird der SiNa trotz Mahnung nicht eingereicht, informiert der Netzbetreiber das ESTI. Dieses erlässt eine Verfügung und kann die Kontrolle zwangsweise anordnen. Bussen oder Verwaltungsgebühren trägt der Eigentümer.
Die Netzbetreiberin ist somit zuständig für die Überwachung, Fristenkontrolle und Registrierung der Nachweise. Sie ist für Eigentümer meist die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um den SiNa – nicht das ESTI direkt.
Quellen: esti.admin.ch, bkw.ch,
Ein Sicherheitsnachweis (SiNa) ist in folgenden Fällen gesetzlich vorgeschrieben:
- Nach Neuinstallationen oder Änderungen: Wird eine Installation neu erstellt, erweitert oder wesentlich geändert (z. B. neue Verteilung, E-Auto-Ladestation, Umbau), muss der ausführende Elektriker bei der Übergabe einen SiNa ausstellen.
- Bei periodischen Kontrollen: Abhängig vom Anlagetyp muss die Installation alle 1, 5, 10 oder 20 Jahre überprüft werden. Nach jeder Kontrolle wird ein aktueller SiNa erstellt und eingereicht.
- Bei Eigentümerwechsel: Falls der bestehende SiNa älter als 5 Jahre ist, muss bei einem Hausverkauf eine ausserordentliche Kontrolle erfolgen. Danach wird ein neuer Sicherheitsnachweis ausgestellt.
Damit ist sichergestellt, dass elektrische Installationen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg regelmässig geprüft und dokumentiert werden.
Quelle: esti.admin.ch
Ein fehlender oder ungültiger Sicherheitsnachweis (SiNa) kann für Eigentümer weitreichende Folgen haben:
- Behördliche Massnahmen: Der Netzbetreiber beanstandet das Fehlen oder fordert Nachbesserung. Wird kein gültiger SiNa eingereicht, informiert er das ESTI. Dieses kann eine Verfügung erlassen, eine Zwangskontrolle anordnen und Bussen erheben. Im Extremfall ist auch eine Abschaltung der Anlage möglich.
- Haftungs- und Versicherungsrisiko: Ohne gültigen SiNa fehlt der Nachweis, dass die Anlage sicher ist. Bei einem Schadenfall (z. B. Brand) kann die Versicherung Leistungen kürzen. Eigentümer riskieren zudem zivilrechtliche Haftung.
- Verkaufshindernis: Beim Verkauf einer Immobilie fällt ein fehlender SiNa auf. Käufer fordern dann meist eine Kontrolle oder einen Preisnachlass. Ohne gültigen Nachweis kann sich der Verkauf verzögern oder erschweren.
Deshalb: Wer keinen aktuellen SiNa besitzt, sollte nicht auf die Aufforderung warten, sondern proaktiv eine Kontrolle beauftragen.
Quellen: esti.admin.ch,
Die Kontrolle zur Ausstellung eines Sicherheitsnachweises (SiNa) entspricht dem Ablauf einer regulären Elektrokontrolle. Sie kann entweder bei der Inbetriebnahme einer neuen Anlage oder im Rahmen einer periodischen Prüfung erfolgen.
- Ein unabhängiges Kontrollorgan (oder der ausführende Elektroinstallateur bei Neubauten) prüft die Anlage gemäss den Vorgaben der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV).
- Es erfolgen Sichtprüfungen, Schutzorgan-Tests und Messungen (z. B. Isolationswiderstand, Erdung, FI-Schalter-Auslösung).
- Ist alles in Ordnung, wird der SiNa direkt erstellt und an den Eigentümer übergeben oder elektronisch zugestellt.
- Bei Mängeln wird zuerst ein Mängelbericht erstellt. Erst nach deren fachgerechter Behebung (und Bestätigung) wird der SiNa ausgestellt.
Eigentümer sollten beim Prüfer nachfragen, wann und in welcher Form sie den SiNa erhalten – und gegebenenfalls aktiv nachhaken.
Quellen: bkw.ch