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Elektrokontrollen in der Schweiz: Institutionen, Normen und Pflichten im Überblick

Electrosuisse ESTI

Mai 2025

Wer ist wofür zuständig?

In der Schweiz sorgen mehrere Institutionen gemeinsam dafür, dass elektrische Anlagen sicher geplant, erstellt und betrieben werden. Die wichtigsten Akteure im Überblick:

  • Eidgenoessisches Starkstrominspektorat (ESTI) – oberste Fachbehörde für elektrische Sicherheit. Fuehrt Audits durch, erlässt Weisungen und greift ein, wenn Sicherheitsnachweise fehlen oder Vorschriften missachtet werden ESTI.
  • Electrosuisse – Branchenverband der Elektrotechnik. Erarbeitet die Niederspannungs-Installationsnorm NIN SN 411000 und bietet Fachschulungen an Electrosuisse NIN.
  • Netzbetreiber / Elektrizitaetswerke – lokale Versorger (z. B. TB Weinfelden) überwachen die Einhaltung der Kontrollfristen, erinnern Eigentümer frühzeitig und nehmen die Sicherheitsnachweise (SiNa) entgegen.
  • Unabhaengige Kontrollorgane – vom ESTI zugelassene Sicherheitsberaterinnen und Inspektionsstellen, die Erst- und periodische Kontrollen durchführen und den SiNa ausstellen.

Die zwei wichtigsten Regelwerke

NIV – Niederspannungs-Installationsverordnung
Die NIV (SR 734.27) legt in der ganzen Schweiz verbindlich fest, wie Elektroinstallationen geplant, erstellt, gemeldet und kontrolliert werden müssen. Sie definiert Meldepflichten, Kontrollperioden und Verantwortlichkeiten NIV Volltext.

NIN – Niederspannungs-Installationsnorm
Die NIN bildet den technischen Massstab: Sie beschreibt detailliert, wie Anlagen gebaut, geprüft und instand gehalten werden müssen, damit sie vor elektrischem Schlag, Feuer, Überspannung und Funktionsstörungen schützen.

Pflichten der Eigentümer

Gebäudeeigentümer tragen die Hauptverantwortung für ihre Anlagen. Das bedeutet in der Praxis:

  • Kontrollfristen einhalten: Laut NIV je nach Nutzung alle 1, 5, 10 oder 20 Jahre eine periodische Kontrolle beauftragen. Wohnbauten liegen meist im 20-Jahres-Raster – Details im ESTI-Infoblatt.
  • Meldungen & SiNa: Nach Neu- oder Umbauten muss umgehend ein Sicherheitsnachweis erstellt und dem Netzbetreiber vorgelegt werden.
  • Mängel beheben: Stellt das Kontrollorgan Maengel fest, dürfen SiNa und Anlage erst nach fachgerechter Behebung durch eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma als «mängelfrei» gelten.

Fazit

Wer die Rollen von ESTI, Electrosuisse, Netzbetreiber und Kontrollorgan kennt und gleichzeitig NIV sowie NIN konsequent einhält, stellt sicher, dass seine Elektroinstallation den gesetzlichen Vorgaben entspricht und langfristig sicher bleibt. So schuetzen Eigentümer Menschen, Gebäude und Investition gleichermassen.