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Kontrollperioden elektrischer Installationen: Fristen, Pflichten und Ausnahmen im Überblick

Electrosuisse ESTI NIV

Mai 2025

Die Periodische Elektrokontrolle stellt sicher, dass elektrische Anlagen in der Schweiz jederzeit betriebssicher sind. Grundlage ist die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Je nach Nutzung und Gefahrenpotenzial legt die NIV vor, ob eine Anlage jährlich, alle 3, 5, 10 oder 20 Jahre geprüft werden muss.

Messgerät zur Prüfung eines Sicherungskastens
Photovoltaik-Anlage während einer Elektroprüfung
Veraltete Elektroinstallationen rechtzeitig prüfen – für mehr Sicherheit.

Kontrollintervalle im Detail

  • 20 Jahre – Wohnbauten
    Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser sowie reine Wohnungsinstallationen weisen das geringste Risiko auf. Darum genügt eine Kontrolle alle zwanzig Jahre (ESTI-Infoblatt).
  • 10 Jahre – übliche Gewerbe und Landwirtschaft
    Bürogebäude, Werkstätten, kleinere Läden, Kirchen oder landwirtschaftliche Betriebe müssen alle zehn Jahre kontrolliert werden. Hier ist die Personenbelegung höher oder die Beanspruchung grösser als bei Wohnbauten.
  • 5 Jahre – erhöhtes Risiko oder Publikumsverkehr
    Warenhäuser, Restaurants, Hotels, Schulhäuser, Alters- und Kinderheime sowie medizinische Bereiche (Spital, Arztpraxis) fallen in das fünfjährige Intervall. Ebenfalls betroffen sind feuergefährdete oder nasse Betriebsstätten, Schreinereien sowie Nullungsinstallationen (Schema III) in älteren Gebäuden, solange diese nicht saniert wurden.
  • 3 Jahre – explosionsgefährdete Zonen (Ex-Bereiche)
    Tankstellen, Mühlen, Chemielager oder andere Anlagen mit brennbaren Gasen und Stäuben müssen alle drei Jahre geprüft werden, um das hohe Gefahrenpotenzial zu minimieren (ESTI).
  • 1 Jahr – temporäre und provisorische Installationen
    Baustellenanschlüsse, Jahrmarkt-, Zirkus- oder Marktinstallationen sind besonderen Umwelteinflüssen ausgesetzt und müssen daher jährlich kontrolliert werden.

Sonderfall Eigentumsübergang

Wird eine Liegenschaft im 10- oder 20-Jahres-Turnus verkauft, ist eine ausserordentliche Kontrolle fällig, wenn der letzte Sicherheitsnachweis (SiNa) älter als fünf Jahre ist. Die Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsunterzeichnung beauftragt werden. Dies garantiert dem neuen Eigentümer eine aktuelle, mängelfreie Anlage.

Ihre Pflichten als Eigentümer

  • Fristen einhalten: Spätestens sechs Monate vor Ablauf erinnert das lokale Elektrizitätswerk an die Kontrolle. Planen Sie frühzeitig.
  • Unabhängiges Kontrollorgan beauftragen: Das Prüfunternehmen darf nicht mit Planung, Bau oder Unterhalt Ihrer Anlage betraut sein. Eine Liste zugelassener Stellen finden Sie beim ESTI.
  • Mängel fristgerecht beheben: Erst wenn alle Beanstandungen behoben sind, stellt das Kontrollorgan den SiNa aus und sendet ihn an die Netzbetreiberin.

Fazit

Ob Wohnhaus, Gewerbe oder Baustelle – nur eine fristgerecht kontrollierte Elektroinstallation ist wirklich sicher. Halten Sie daher die vorgeschriebenen Inter­valle ein und bewahren Sie den aktuellen SiNa gut auf. So schützen Sie Menschen, Sachwerte und erfüllen gleichzeitig Ihre gesetzlichen Pflichten.